Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH)
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2016-12-21T12:48:22
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Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen
Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs - und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist. Der Zugang der nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten muss von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, zu denen insbesondere eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Vorratsspeicherung der Daten im Gebiet der Union gehören.
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Do Not Enable Censorship within the EU
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2016-06-21T11:24:19
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Offener Brief an die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments)
Die unterzeichnenden Organisationen der Zivilgesellschaft (NGOs) sind zutiefst besorgt über die "Directive on combating terrorism" und die Initiativen der Europäischen Kommission, die Zensur ermöglichen und sogar unnötige ja sogar kontraproduktive Zensur fördern könnte, von Plattformen sowie von Regierungen, ohne die richterliche Kontrolle zufördern. Die NGOs unterzeichnen einen gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP), um sie aufzufordern, diesen Fehler zu vermeiden:
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Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld
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2016-03-05T22:06:26
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Mit einem offenen Brief fordern wir Wolfgang Schäuble auf, sich entgegen der Pläne von Bundesregierung und Europäischer Zentralbank, für die Beibehaltung von Bargeld einzusetzen.
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VDS-Urteil: Freie Passage für weitere Maßnahmen
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2009-02-14T15:00:56
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Der EuGH tat, was jedes* Höchstegericht tut, wenn man Ihm die Wahl zwischen einer Inhaltlichen und einer rein formellen Auseinandersetzung mit dem Fall ermöglicht: sich auf letzteres Beschränken. Damit wirft der EuGH Grundsätze des EU Datenschutzes über Board - bald können weitere Maßnahmen auf gleichem Weg EU-weit eingeführt werden.
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DE/Bundestrojaner: Verfassungsrichter toben und erfinden neues Grundrecht
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2008-02-28T01:45:45
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Da Platzte den Verfassungsrichtern in .de der Kragen: Die Onlinedurchsuchung in NRW wurde nicht nur gekippt, sondern die Richter gaben auch Ihre übliche Zurückhaltung auf und erfanden als Antithese ein dazu passendes neues Grundrecht "zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Dazu definierten Sie gleich einen rechtlichen Rahmen mit strengen Auflagen zu Eingriffen des Staates. Aufgeräumt wurde auch gleich mit diversen Hintertürchen und allem möglichen (Un)arten von unspezifischen Gefahrenbildern, allgemeinen Bedrohungsszenarien und uneinheitlichen Grundrechtsverständnissen zwischen unterschiedlichen Behörden. Ebenfalls Richtungsweisend: Wegen der Heimlichkeit und der Unmöglichkeit des Betroffenen seine Interessen wahrzunehmen ist strenge richterliche Kontrolle verpflichtend.
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AT: Neues Auskunftsformular laut SPG
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2008-02-25T15:17:07
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Der Frühling wehte uns auch dieses neue, von der Polizei überarbeitete, Auskunftsformular nach Sicherheitspoliziegesetz §53 zu. Der Mobilfunker kann anhand der wenigen inhaltsleeren Floskeln gar nicht erkennen, ob es sich um eine legitime Anfrage handelt. Begründungen sehen jedenfalls anders aus.
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Neue Polizei-Rechte: Wünschen darf man sich nur was, wenn man auch brav war
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2008-02-09T19:13:16
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Wenn die Führung ihre speziellen Rechte für persönliche und parteipolitische Belange mißbraucht, dann verspielt sie nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung, sondern auch jenes ihrer engagierten Beamten. Die überaus problematischen neuen Befugnisse jetzt durchzupeitschen, ist nicht nur das falsche Signal, es ist grob fahrlässig.
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