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Date: 2002-01-17

AT: Ueberwachungsverordnung in Kraft


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Im Hauptausschuss mehrheitlich [ÖVP FPÖ] "zur Kenntnis genommen" |
Peter Schieder [SPÖ] kritisierte fehlende Überwachung für Internet-Provider |
Peter Pilz warnte vor Zugriff des Heeresnachrichtenamts auf die
Schnittstellen für die Polizei

Die Überwachungsverordnung [ÜVO ] hat heute, Donnerstag, die letzte Hürde
genommen, die eigentlich keine Hürde mehr war. Sie wurde mit FP-VP-
Mehrheit "zur Kenntnis genommen."

Die ÜVO wurde dem Hauptausschuss im Bericht der Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie vorgestellt. Sie definiert die technischen
Einrichtungen zur Überwachung der Telekommunikation nach der
Strafprozessordnung.

Der Abgeordnete Peter Schieder [SPÖ] stellte die Frage nach dem Sinn von
Beratungen im Hauptausschuss, wenn die Verordnung bereits im
Bundesgesetzblatt erschienen sei [30. November 2001 BGBl. II Nr.
418/2001]. Schieder kritisierte dann, dass die Internet-Provider von der
Verordnung nicht erfasst seien.

Wer darf ran Der Abgeordnete Peter Pilz [Grüne] monierte fehlende
Bestimmungen über Rufdatenrückerfassung und fehlende Definition der
Personenkreise mit Zugang zu den Überwachungs-Schnittstellen.
Überwachungsverordnung ist veröffentlicht

Wissen wollte Pilz weiters, inwieweit militärische Nachrichtendienste
Zugangsmöglichkeiten hätten, in wessen Hoheit die Schnittstelle liege und
warum es an der Schnittstelle keine Kontrolle durch Dritte gebe.

Ein Beamter des Verkehrsministeriums erklärte, das Heeresnachrichtenamt
habe keinen Zugang zu den Daten habe, was von Pilz bezweifelt wurde.

Die Schnittstelle, so Beamte weiter, liege im Hoheitsbereich der Betreiber.
Die Überwachung der Überwacher obliege der Datenschutzkommission.

Mehr mit Links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=104892&amp;


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edited by Harkank
published on: 2002-01-17
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