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              | Date: 2002-03-08 
 
 DE: Datenschuetzer fuer Rasterfahndung-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Den Pointer zu dieser q/depesche hat uns q/Regular Lars Weitze  gerade
 eben zugeschickt, mit dem lakonischen Zusatz: No comment. Leicht
 fassunslos nach der Lektüre schließen  wir uns diesem voll/inhaltlich an.
 
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 Die Mehrheit der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hat sich für
 eine Beibehaltung der umstrittenen Rasterfahndung ausgesprochen, auch
 wenn diese in einigen Bundesländern verboten wurde. Auf eine gemeinsame
 Position habe man sich bei der Konferenz der Datenschützer in Mainz
 allerdings nicht geeinigt, sagte der Konferenzvorsitzende und rheinland-
 pfälzische Beauftragte Walter Rudolf am Freitag. Bisher habe die
 Rasterfahndung Verdachtsfälle gebracht, aber noch keinen mutmaßlichen
 Terroristen enttarnt. Die Rasterfahndung wurde nach den Terroranschlägen in
 den USA vom 11. September eingeleitet. "Die Rasterfahndung ist auch
 sinnvoll und kann Erfolg haben, wenn einige Länder nicht dabei sind", erklärte
 Rudolf. Die Mehrzahl der Beauftragten sei dieser Ansicht. Eine Abstimmung
 zu diesem Punkt habe es bei der 63. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
 nicht gegeben, die Mehrheitsmeinung habe sich in der Diskussion
 herausgestellt.
 
 In Hessen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Rasterfahndung am 21.
 Februar verboten. Zuvor hatten schon Gerichte in Nordrhein-Westfalen und
 Berlin die Fahndung zumindest teilweise gestoppt , in Rheinland-Pfalz war
 sie für rechtmäßig erklärt worden. Weitere Klagen sind in anderen
 Bundesländern anhängig. Wegen der unterschiedlichen Rechtslage habe die
 Konferenz in Mainz keine einheitliche Bewertung zur Rasterfahndung treffen
 können. Die Datenschutzbeauftragten sprachen sich jedoch für eine schnelle
 Löschung der Daten aus. "Es darf nicht zu einer Vorratsspeicherung zu
 Personen kommen, die zufälligerweise in die Maßnahme geraten sind",
 sagte Rudolf. Auch müsse die Rasterfahndung einer Erfolgskontrolle
 unterzogen werden. "Entscheidend ist die Zahl der wirklich gefassten
 Personen."
 
 Seit dem 1. Oktober 2001 sind von der Rasterfahndung 19.872 Menschen in
 Deutschland erfasst worden. Damit sollen so genannte Schläfer des von
 Osama bin Laden aufgebauten Terrornetzwerks gefunden werden. Beim
 Bundeskriminalamt (BKA ) wurde zur Speicherung der Daten eine
 Verbunddatei eingerichtet. Für die geplante Aufnahme biometrischer
 Merkmale in Pässe und Personalausweise forderten die Datenschützer, dass
 dadurch keine Rückschlüsse auf zusätzliche personenbezogene Merkmale
 wie Krankheit oder Beschäftigung gezogen werden dürften. Die biometrischen
 Daten sollten nur zum Vergleich mit dem Ausweisinhaber genutzt werden. In
 der Diskussion um die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz fassten
 die Datenschutzbeauftragten den Beschluss, dass Arbeitgeber nicht
 verpflichtet seien, die private Nutzung zu gestatten
 
 Mehr
 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.03.02-004/
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2002-03-08
 comments to office@quintessenz.at
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