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                Date: 2002-04-22
                 
                 
                Ki/nderporno, Krone/nzeitung, Konfid/enten
                
                 
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      In der jüngeren Vergangenheit war dieser Mann durch Artikel für die so  
genannte "Kronenzeitung" [für Nicht AT-User: yellow, old school reaktionär  
und supermächtige Nummer eins am Boulevard im Kleinformat] aufgefallen.  
Ansatz war fast immer die Begriffsverknüpfung "Kinderporno AND Internet",  
das stets mitschwingende Ressentiment gegen Technologie entsprach der  
Blattlinie und auch der Klientel. 
 
Nun sieht sich dieser Journalist, dessen Kreditkartennummer im Zuge der  
Landslide-Affäre aufgtaucht ist, Fragen über ein unüblich hohes Interesse an  
Straftaten der genannten Art gegenüber. 
 
Was tut er? Er läßt sich vom BKA via OTS als Konfident outen: 
"Herr Haide stellte in diesem Fall seine journalistischen Interessen an ... der  
Geschichte hinter die Erfordernisse einer erfolgreichen Strafverfolgung zurück  
und kooperierte vorbildlich mit dem BKA." 
 
[...] 
 
"In der Folgezeit gab Herr Haide zu verschiedenen Gelegenheiten  
substantielle Hinweise, die teils zur Einleitung von Ermittlungsverfahren  
gegen Beschuldigte führten oder wichtige strategische Erkenntnisse zu  
neuen Bildserien oder Modi Operandi kommerzieller (meist aus dem Ausland  
operierender) Anbieter von Kinderpornografie lieferten. Diese Hinweise wurden  
jeweils seitens des BKA umgesetzt." 
 
 
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Wien (OTS) - Bundeskriminalamt D-65173 Wiesbaden; Interpol Wiesbaden  
Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die IKPO-Interpol: 
 
Betreff: Operation LANDSLIDE/Durchsuchungsaktion in Österreich bei  
Tatverdächtigen 
 
Unter Bezugnahme auf ein Telefonat des Unterzeichners mit Mag. Rudolf  
GROSS am 18.04.02 wird gebeten, das folgende Schreiben an die in dieser  
Sache ermittelnden österreichischen Behörden (Az. 235 UR 5742/01P,  
Landgericht Wien, Mag. Geiler) weiterzuleiten. Dieses Fax wird auch Herrn  
Haide zur Verfügung gestellt. 
 
Am Morgen des 16.04.02 rief mich der österreichische Journalist Alexander  
HAIDE an und teilte mit, dass im Rahmen der o.g. Aktion auch seine  
Wohnung von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien durchsucht worden  
sei. Dabei wurden seinen Angaben zufolge sämtliche Computer, diverse  
Datenträger und sonstige schriftliche Unterlagen sichergestellt. 
 
Herr Haide wies die durchsuchenden Beamten darauf hin, dass er als  
Journalist bereits seit Jahren zum Thema "Kinderpornografie im Internet"  
recherchiert und auch diverse Veröffentlichungen vorzuweisen hat, die die  
journalistische Motivation seiner Recherchen untermauern. Ferner teilte Herr  
Haide den Beamten mit, dass er seit einigen Jahren Hinweise, auf die er im  
Rahmen seiner Recherchen stößt, an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 
 namentlich an den Unterzeichner - weiterleitet. 
 
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: 
 
Herr Haide ist mir seit April 1999 bekannt. Der erste Kontakt mit ihm kam  
zustande, nachdem er von IP Wien an mich verwiesen wurde - Hintergrund  
war, dass Herr Haide anlässlich seiner Recherchen in Newsgroups auf  
kinderpornografisches Material gestoßen war, von dem er glaubte, dass es  
sich um die Darstellung eines andauernden sexuellen Missbrauchs eines  
mutmaßlich deutschsprachigen Opfers handeln könnte. 
 
Die weiteren Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden  
führten im Juni 1999 erstmals zur Ausstrahlung einer Öffentlichkeitsfahndung  
nach dem Opfer des dargestellten sexuellen Missbrauchs und in der Folge  
zur Identifizierung von Opfer und Täter. Der seit Jahren andauernde sexuelle  
Missbrauch des Kindes ließen Herrn Haide damals über das BKA  
ausdrücklich ihren Dank ausrichten, da sie davon ausgingen, dass ohne  
seinen ursprünglichen Hinweis der Missbrauch fortgesetzt worden wäre. 
 
Herr Haide stellte in diesem Fall seine journalistischen Interessen an einer  
möglichen "exklusiven Vermarktung" der Geschichte hinter die Erfordernisse  
einer erfolgreichen Strafverfolgung zurück und kooperierte vorbildlich mit dem  
BKA. 
 
In der Folgezeit gab Herr Haide zu verschiedenen Gelegenheiten  
substantielle Hinweise, die teils zur Einleitung von Ermittlungsverfahren  
gegen Beschuldigte führten oder wichtige strategische Erkenntnisse zu  
neuen Bildserien oder Modi Operandi kommerzieller (meist aus dem Ausland  
operierender) Anbieter von Kinderpornografie lieferten. Diese Hinweise wurden  
jeweils seitens des BKA umgesetzt. 
 
Sowohl das Abonnieren als "einschlägig" bekannter Newsgroups, in denen  
entsprechendes Material verbreitet wird, als auch die inhaltliche Überprüfung  
kostenpflichtig angebotener Mitgliedschaften zu mutmaßlich  
kinderpornografischen Webseiten ist in der Regel nur über die Zahlung von  
Geldbeträgen (praktisch ausschließlich über Kreditkarte) möglich. In  
Deutschland stehen den Behörden für Ermittlungen im Bereich  
Kinderpornografie Kreditkarten nur in absoluten Ausnahmefällen zur  
Verfügung. Dies wurde auch Herrn Haide erläutert, um keine falschen  
Erwartungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Überprüfung seiner Hinweise  
auf kostenpflichtige Bereiche des Internet zu wecken. 
 
Um eine solche Prüfung dennoch zu ermöglichen bzw. beweiskräftiges  
Material für die Einleitung von Ermittlungsverfahren erheben zu können,  
erwarb Herr Haide in der Vergangenheit verschiedentlich solche  
Zugangsberechtigungen (Passworte/Logins) durch den Einsatz seiner  
eigenen Kreditkarte - in der Regel jeweils für einen vom Verantwortlichen des  
Angebotes festgesetzten Mindestzeitraum (1 Monat) und stellte sie dem  
Bundeskriminalamt Wiesbaden zur Verfügung. Die weitere Bearbeitung der  
Vorgänge erfolgte dann jeweils von hier aus. Ohne eine solche  
Zugangsberechtigung wäre die Sicherung von Beweismitteln und eine  
erfolgversprechende Strafverfolgung zu den von Herrn Haide übermittelten  
Hinweisen nicht möglich gewesen. 
 
Zuletzt meldete sich Herr Haide telefonisch am Freitag, 12.04.02 bei mit und  
teilte mit, dass es ihm im Rahmen seiner Recherchen erstmals gelungen sei,  
einen Zusammenhang zwischen Webseiten, über die in den letzten Jahren  
massenhaft Nacktbilder von Kindern angeboten werden sowie Webseiten, die  
kostenpflichtig Zugang zu kinderpornografischen Bildern derselben Kinder  
anbieten, herzustellen. Er übersandte noch am gleichen Wochenende  
(14.04.02) per E-Mail die entsprechenden Adressen der Webseiten sowie die  
dazugehörigen Passwörter, die er durch den Einsatz seiner Kreditkarte  
erlangte, so dass eine intensive Prüfung des von Herrn Haide angezeigten  
Sachverhalts ermöglicht ist. Sofern sich der Verdacht bestätigt, könnte dies  
zu einem Durchbruch bei der Bekämpfung dieser bislang im Ausland kaum  
rechtlich zu beanstandenden Seiten sowie deren Hintermänner und Kunden  
führen. 
 
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass Herr Haide seit nunmehr 3  
Jahren mehrfach wertvolle Hinweise an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden  
gegeben hat. Aus hiesiger Sicht wird er daher vertrauenswürdig und  
zuverlässig eingeschätzt. Zu keiner Zeit bestand hier der Verdacht, dass Herr  
Haide journalistische Aktivitäten lediglich vortäuscht, etwa um sich unter  
diesem Deckmantel "legitimiert" in den Besitz von Kinderpornografie bringen  
zu können. Seine Hinweise erfolgten jeweils zeitnah im Zusammenhang mit  
den von ihm getroffenen Feststellungen. 
 
Nicht zuletzt deshalb wurde Herr Haide daher auch auf entsprechende  
Anfrage dem Polizeifortbildungsinstitut der Polizei Nordrhein-Westfalen in  
Neuss als Referent zum Thema "Möglichkeiten und Grenzen der  
Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Medien" im  
Rahmen eines Lehrgangs benannt und hat sich bereit erklärt, dort vor  
Kollegen des Landes Nordrhein-Westfalen bereits drei Mal (zuletzt am  
11.04.02) vorzutragen. 
 
Sollte sich weiterer Klärungsbedarf im Rahmen des laufenden  
Ermittlungsverfahrens ergeben, stehe ich gerne (ab dem 29.04.02, da  
nächste Woche Dienstreise) zur Verfügung. 
 
Holger Kind, Kriminalhauptkommissar 
 
Rückfragehinweis: 
 
Alexander Haide Tel.: 0676/933 07 09 
 
 
 
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edited by  
published on: 2002-04-22 
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