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Date: 2000-05-17
Der Weg zum Verbot der Anonymitaet im Netz
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q/depesche 00.5.17/3
Der Weg zum Verbot der Anonymität im Netz
Von Christiane Schulzki-Haddouti
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Seit Cyberkriminalität zum internationalen Topthema
avancierte, überschlagen sich Regierungen mit Initiativen und
Gesetzesvorschlägen. Gerade ganz oben auf der Liste: Die
Abschaffung der absoluten Anonymität. Frankreich will ein
Gesetz verabschieden, das die anonyme Veröffentlichung im
Internet mit einer Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten oder
einer Geldbuße von rund 15.000 Mark ahndet. Kann ein
Internetprovider keinen Verantwortlichen für eine Website
nennen, kann er selbst strafrechtlich für illegale Inhalte
verantwortlich gemacht werden. Wenn jemand eine falsche
Identität angibt, droht ihm ebenfalls Strafe. Betroffen sind
aber nicht nur Homepages, sondern auch Mailinglisten,
Diskussionsforen oder Chaträume.
Auch in Deutschland sieht das Teledienstegesetz für
Inhalteanbieter eine Impressumspflicht vor. Anonyme E-Mail-
Accounts sind zwar bisher legal; der Polizei sind anonyme
Remailer und die pseudo-anonymen Accounts bei AOL
allerdings schon lange ein Dorn im Auge. In einer Studie
stellte das Bundeskriminalamt (BKA) vor kurzem fest, dass
"die subjektiv empfundene Anonymität des Internets auch auf
E-Commerce bezogene Kriminalität begünstigt."
Da Kunden sich durch viele Schnupperangebote bis zu 90
Tage im Internet aufhalten können, ohne dass ihre Angaben
zu Person und Bankverbindung tatsächlich überprüft werden,
kann laut BKA die wahre Identität "wirksam" verborgen
werden. Die Folgen: Freier Handel mit illegalen Waren wie
rechtsradikaler Literatur, pornografischen Produkten,
Raubkopien, Hehlerware, rezeptpflichtigen Arzneimitteln,
verbotene Drogen oder Kriegswaffen. Auch kann man digitale
Waren bestellen und diese nach Lieferung nicht bezahlen. In
diesen Fällen sei es, so das BKA, nicht nur schwierig, den
Betrüger zu ermitteln, sondern auch die Ware
zurückzuholen.
Das BKA plädiert deshalb dafür, vollständige Anonymität zu
verhindern. Geeignet sei beispielsweise die Verwendung
digitaler Signaturen, um den Kommunikationspartner klar zu
identifizieren oder die Urheberschaft für bestimmte Inhalte zu
bestimmen. Ein "möglicher Schritt" sei auch die individuelle
Prozessorerkennung des Pentium-III-Prozessors.
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http://www.spiegel.de/netzwelt/telekommunikation/0,1518,76715,00.html
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edited by Harkank
published on: 2000-05-17
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