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                Date: 2000-06-27
                 
                 
                DE: "Cybercrime", Rechtshilfe & Geheimnisse
                
                 
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      Christiane Schulzki-Haddouti 27.06.2000  
 
Chaos Computer Club kritisiert Geheimnistuerei und verlangt  
öffentliche Förderung von Angriffswerkzeugen.  
 
Der Europarat arbeitet seit längerem an einem  
"Übereinkommen über Datennetz-Kriminalität" (Convention on  
Cyber Crime), das mittlerweile schon in der 19.  
Entwurfsfassung vorliegt. Damit wollen die EU- 
Mitgliedsstaaten gemeinsam mit den dem Europarat  
angeschlossenen Staaten wie den USA, Japan, Kanada oder  
Südafrika gezielt gegen Online-Kriminalität vorgehen. Auf  
dem Programm stehen das Verbot von Hackertools,  
bestimmte Vorgehensweisen zur Überprüfung von Email- 
Inhalten, das Einfrieren von Kommunikationsdaten (Artikel 16  
und 17) und ein gemeinsames Vorgehen gegen  
Kinderpornographie.  
... 
Besonders umstritten ist Artikel 6: So soll die Produktion,  
der Verkauf, das Bereitstellen für die Nutzung, der Import all  
dessen strafrechtlich verfolgt werden können, dessen  
primärer Zweck es ist, Daten und Systeme auszuspähen und  
zu verändern, seien es Passwörter, Zugangscodes oder  
Computerprogramme. Auch der Besitz kann schon strafbar  
sein, wenn üble Absichten dahinter stehen.  
 
Ebenfalls soll es nach Artikel 10 künftig von strafrechtlichem  
Belang sein, wenn urheberrechtsgeschützte Werke ohne  
Befugnis per Computer genutzt und verteilt werden. Die  
strafrechtliche Seite ist hierbei von erheblicher Bedeutung:  
Eine illegale MP3-Kopie im jugendlichen Übermut gezogen -  
und schon ist der künftige Cybertäter reif für den Eintrag ins  
polizeiliche Führungszeugnis. Dies entspricht schon seit  
langem den Forderungen der Musikindustrie, die sich mit  
dieser Verschärfung jedoch bislang nicht durchsetzen  
konnte.  
... 
Damit bestätigt Pick auch, dass die bisherigen Diskussionen  
unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden und derartige  
Abkommen, so zuletzt auch das Europäische  
Rechtshilfeabkommen, erst veröffentlicht wurden, nachdem  
sie verabschiedet worden waren.  
 
Abhören bleibt geheim  
 
Artikel 18 und 28 wurden allerdings nicht veröffentlicht. Sie  
behandeln das "Abhören" und sind noch "in Diskussion". Hier  
geht es nicht um Regelungen zum Abhören von  
Telekommunikation, sondern von Computern und  
Datenleitungen. Diskutiert wurden sie bereits in den  
berüchtigten Enfopol-Papieren, versuchsweise umgesetzt in  
verschiedenen Entwürfen zur  
Telekommunikationsüberwachungsverordnung.  
 
Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Computer Chaos Clubs,  
gegenüber Telepolis:  
 
"Hier muss auch dem Beobachter mit der größtmöglichen  
Naivität gegenüber der Eindruck aufkommen, man habe  
etwas zur verbergen."  
 
Viel mehr davon 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8290/1.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 2000-06-27 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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