|
<<
^
>>
Date: 2000-06-27
DE: "Cybercrime", Rechtshilfe & Geheimnisse
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
Christiane Schulzki-Haddouti 27.06.2000
Chaos Computer Club kritisiert Geheimnistuerei und verlangt
öffentliche Förderung von Angriffswerkzeugen.
Der Europarat arbeitet seit längerem an einem
"Übereinkommen über Datennetz-Kriminalität" (Convention on
Cyber Crime), das mittlerweile schon in der 19.
Entwurfsfassung vorliegt. Damit wollen die EU-
Mitgliedsstaaten gemeinsam mit den dem Europarat
angeschlossenen Staaten wie den USA, Japan, Kanada oder
Südafrika gezielt gegen Online-Kriminalität vorgehen. Auf
dem Programm stehen das Verbot von Hackertools,
bestimmte Vorgehensweisen zur Überprüfung von Email-
Inhalten, das Einfrieren von Kommunikationsdaten (Artikel 16
und 17) und ein gemeinsames Vorgehen gegen
Kinderpornographie.
...
Besonders umstritten ist Artikel 6: So soll die Produktion,
der Verkauf, das Bereitstellen für die Nutzung, der Import all
dessen strafrechtlich verfolgt werden können, dessen
primärer Zweck es ist, Daten und Systeme auszuspähen und
zu verändern, seien es Passwörter, Zugangscodes oder
Computerprogramme. Auch der Besitz kann schon strafbar
sein, wenn üble Absichten dahinter stehen.
Ebenfalls soll es nach Artikel 10 künftig von strafrechtlichem
Belang sein, wenn urheberrechtsgeschützte Werke ohne
Befugnis per Computer genutzt und verteilt werden. Die
strafrechtliche Seite ist hierbei von erheblicher Bedeutung:
Eine illegale MP3-Kopie im jugendlichen Übermut gezogen -
und schon ist der künftige Cybertäter reif für den Eintrag ins
polizeiliche Führungszeugnis. Dies entspricht schon seit
langem den Forderungen der Musikindustrie, die sich mit
dieser Verschärfung jedoch bislang nicht durchsetzen
konnte.
...
Damit bestätigt Pick auch, dass die bisherigen Diskussionen
unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden und derartige
Abkommen, so zuletzt auch das Europäische
Rechtshilfeabkommen, erst veröffentlicht wurden, nachdem
sie verabschiedet worden waren.
Abhören bleibt geheim
Artikel 18 und 28 wurden allerdings nicht veröffentlicht. Sie
behandeln das "Abhören" und sind noch "in Diskussion". Hier
geht es nicht um Regelungen zum Abhören von
Telekommunikation, sondern von Computern und
Datenleitungen. Diskutiert wurden sie bereits in den
berüchtigten Enfopol-Papieren, versuchsweise umgesetzt in
verschiedenen Entwürfen zur
Telekommunikationsüberwachungsverordnung.
Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Computer Chaos Clubs,
gegenüber Telepolis:
"Hier muss auch dem Beobachter mit der größtmöglichen
Naivität gegenüber der Eindruck aufkommen, man habe
etwas zur verbergen."
Viel mehr davon
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8290/1.html
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
edited by Harkank
published on: 2000-06-27
comments to office@quintessenz.at
subscribe Newsletter
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
<<
^
>>
|
|
|
|