|  | <<  
             ^ 
              >> 
            
              | Date: 2001-05-21 
 
 Haftdrohung für Online-Journalisten-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Betreiber von Justicefiles.org wurde verurteilt | Website
 danach von "Hackern" entführt | Wired Reporter ebenfalls mit
 Klage bedroht, weil er aus den Gerichtsakten zitiert hat |
 Inkriminiertes Dokument trotzdem im Netz
 
 Dass Journalisten selbst Prozesse drohen, wenn sie aus
 Gerichtsakten zitieren, ist nicht nur in Österreich ein Thema.
 Am Wochenende hat sich ein Fall in den USA grotesk
 zugespitzt, wo mit derselben Begründung agiert wurde.
 
 Laut Urteil eines US-Bezirksgerichts wurde der Betreiber von
 Justicefiles.org - einer Website, die Aktivitäten von Polizei
 und Justiz dokumentiert - verpflichtet, ein Gerichtsdokument
 vom Netz zu nehmen.
 
 Begründung wie in Österreich Da dieses die
 Sozialversicherungsnummer dreier Polizisten aus dem
 Städtchen Kirkland [Bundesstaat Washington] enthalte,
 würden deren Rechte auf Privatsphäre verletzt, lautete die
 Begründung.
 
 Kidnapping der Website Bill Sheehan von Justicefiles.org
 kam dem nach, entschloss sich aber, um Problemen dieser
 Art in Hinkunft vorzubeugen, das Angebot einer kanadischen
 Gruppe namens hackers-for-hire.com anzunehmen und
 justicefiles.org auf deren Rechner zu übertragen.
 
 Sobald dies allerdings geschehen war, sperrten die Kanadier
 den Zugang Sheehans und setzten das inkriminierte
 Dokument wieder unter justicefiles.org ins Netz.
 
 
 Sheehan, der dadurch bereits mit einem Bein im Gefängnis
 stand, ist es erst gestern, Sonntag, gelungen, seine
 Eigentumsrechte auf die Domain geltend zu machen.
 Justicefiles.org ist mittlerweile komplett vom Netz, die
 inkriminierte Information ist jedoch weiterhin frei zugänglich.
 
 Weiterhin im Netz Declan McCullagh, Korrespondent von
 Wired und Betreiber der bekannten Mailing-Liste Politech,
 hatte das Dokument in einer Mail erhalten und an den
 Tausende Abonnenten weiter geschickt.
 
 Da Politech auch über ein WWW-Archiv verfügt, ist es dort
 weiterhin zugänglich und bleibt es auch. Trotz Androhung
 eines Verfahrens weigert sich McCullagh nämlich, das
 Dokument aus dem Netz zu nehmen.
 
 
 Falls man Journalisten mit Haft bedrohe, sagt McCullagh,
 wenn sie persönliche Daten aus Gerichtsakten zitieren, dann
 werde die Fakten-Berichterstattung von Prozessen überhaupt
 unmöglich gemacht.
 
 Die Möglichkeiten des Internet Der Richter argumentiert in
 seiner Urteilsbegründung gegen Sheehan überdies damit,
 dass für Veröffentlichung im Internet auf Grund von dessen
 Möglichkeiten restriktivere Regeln gelten müssten.
 
 Geführt hat diese Aktion letztlich dazu, dass die Kirkland-
 Dokumente mittlerweile im Netz verteilt werden, vorzüglich in
 Ländern, die der US-Justiz nicht unmittelbar zugänglich sind.
 
 Source mit Links
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=67348
 
 
 
 -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 - -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 edited by Harkank
 published on: 2001-05-21
 comments to office@quintessenz.at
 subscribe Newsletter
 - -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 <<  
                   ^ 
                    >>
 |  |  |  |