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              | Date: 2002-04-22 
 
 Ki/nderporno, Krone/nzeitung, Konfid/enten-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 In der jüngeren Vergangenheit war dieser Mann durch Artikel für die so
 genannte "Kronenzeitung" [für Nicht AT-User: yellow, old school reaktionär
 und supermächtige Nummer eins am Boulevard im Kleinformat] aufgefallen.
 Ansatz war fast immer die Begriffsverknüpfung "Kinderporno AND Internet",
 das stets mitschwingende Ressentiment gegen Technologie entsprach der
 Blattlinie und auch der Klientel.
 
 Nun sieht sich dieser Journalist, dessen Kreditkartennummer im Zuge der
 Landslide-Affäre aufgtaucht ist, Fragen über ein unüblich hohes Interesse an
 Straftaten der genannten Art gegenüber.
 
 Was tut er? Er läßt sich vom BKA via OTS als Konfident outen:
 "Herr Haide stellte in diesem Fall seine journalistischen Interessen an ... der
 Geschichte hinter die Erfordernisse einer erfolgreichen Strafverfolgung zurück
 und kooperierte vorbildlich mit dem BKA."
 
 [...]
 
 "In der Folgezeit gab Herr Haide zu verschiedenen Gelegenheiten
 substantielle Hinweise, die teils zur Einleitung von Ermittlungsverfahren
 gegen Beschuldigte führten oder wichtige strategische Erkenntnisse zu
 neuen Bildserien oder Modi Operandi kommerzieller (meist aus dem Ausland
 operierender) Anbieter von Kinderpornografie lieferten. Diese Hinweise wurden
 jeweils seitens des BKA umgesetzt."
 
 
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 Wien (OTS) - Bundeskriminalamt D-65173 Wiesbaden; Interpol Wiesbaden
 Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die IKPO-Interpol:
 
 Betreff: Operation LANDSLIDE/Durchsuchungsaktion in Österreich bei
 Tatverdächtigen
 
 Unter Bezugnahme auf ein Telefonat des Unterzeichners mit Mag. Rudolf
 GROSS am 18.04.02 wird gebeten, das folgende Schreiben an die in dieser
 Sache ermittelnden österreichischen Behörden (Az. 235 UR 5742/01P,
 Landgericht Wien, Mag. Geiler) weiterzuleiten. Dieses Fax wird auch Herrn
 Haide zur Verfügung gestellt.
 
 Am Morgen des 16.04.02 rief mich der österreichische Journalist Alexander
 HAIDE an und teilte mit, dass im Rahmen der o.g. Aktion auch seine
 Wohnung von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien durchsucht worden
 sei. Dabei wurden seinen Angaben zufolge sämtliche Computer, diverse
 Datenträger und sonstige schriftliche Unterlagen sichergestellt.
 
 Herr Haide wies die durchsuchenden Beamten darauf hin, dass er als
 Journalist bereits seit Jahren zum Thema "Kinderpornografie im Internet"
 recherchiert und auch diverse Veröffentlichungen vorzuweisen hat, die die
 journalistische Motivation seiner Recherchen untermauern. Ferner teilte Herr
 Haide den Beamten mit, dass er seit einigen Jahren Hinweise, auf die er im
 Rahmen seiner Recherchen stößt, an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden -
 namentlich an den Unterzeichner - weiterleitet.
 
 Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
 
 Herr Haide ist mir seit April 1999 bekannt. Der erste Kontakt mit ihm kam
 zustande, nachdem er von IP Wien an mich verwiesen wurde - Hintergrund
 war, dass Herr Haide anlässlich seiner Recherchen in Newsgroups auf
 kinderpornografisches Material gestoßen war, von dem er glaubte, dass es
 sich um die Darstellung eines andauernden sexuellen Missbrauchs eines
 mutmaßlich deutschsprachigen Opfers handeln könnte.
 
 Die weiteren Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden
 führten im Juni 1999 erstmals zur Ausstrahlung einer Öffentlichkeitsfahndung
 nach dem Opfer des dargestellten sexuellen Missbrauchs und in der Folge
 zur Identifizierung von Opfer und Täter. Der seit Jahren andauernde sexuelle
 Missbrauch des Kindes ließen Herrn Haide damals über das BKA
 ausdrücklich ihren Dank ausrichten, da sie davon ausgingen, dass ohne
 seinen ursprünglichen Hinweis der Missbrauch fortgesetzt worden wäre.
 
 Herr Haide stellte in diesem Fall seine journalistischen Interessen an einer
 möglichen "exklusiven Vermarktung" der Geschichte hinter die Erfordernisse
 einer erfolgreichen Strafverfolgung zurück und kooperierte vorbildlich mit dem
 BKA.
 
 In der Folgezeit gab Herr Haide zu verschiedenen Gelegenheiten
 substantielle Hinweise, die teils zur Einleitung von Ermittlungsverfahren
 gegen Beschuldigte führten oder wichtige strategische Erkenntnisse zu
 neuen Bildserien oder Modi Operandi kommerzieller (meist aus dem Ausland
 operierender) Anbieter von Kinderpornografie lieferten. Diese Hinweise wurden
 jeweils seitens des BKA umgesetzt.
 
 Sowohl das Abonnieren als "einschlägig" bekannter Newsgroups, in denen
 entsprechendes Material verbreitet wird, als auch die inhaltliche Überprüfung
 kostenpflichtig angebotener Mitgliedschaften zu mutmaßlich
 kinderpornografischen Webseiten ist in der Regel nur über die Zahlung von
 Geldbeträgen (praktisch ausschließlich über Kreditkarte) möglich. In
 Deutschland stehen den Behörden für Ermittlungen im Bereich
 Kinderpornografie Kreditkarten nur in absoluten Ausnahmefällen zur
 Verfügung. Dies wurde auch Herrn Haide erläutert, um keine falschen
 Erwartungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Überprüfung seiner Hinweise
 auf kostenpflichtige Bereiche des Internet zu wecken.
 
 Um eine solche Prüfung dennoch zu ermöglichen bzw. beweiskräftiges
 Material für die Einleitung von Ermittlungsverfahren erheben zu können,
 erwarb Herr Haide in der Vergangenheit verschiedentlich solche
 Zugangsberechtigungen (Passworte/Logins) durch den Einsatz seiner
 eigenen Kreditkarte - in der Regel jeweils für einen vom Verantwortlichen des
 Angebotes festgesetzten Mindestzeitraum (1 Monat) und stellte sie dem
 Bundeskriminalamt Wiesbaden zur Verfügung. Die weitere Bearbeitung der
 Vorgänge erfolgte dann jeweils von hier aus. Ohne eine solche
 Zugangsberechtigung wäre die Sicherung von Beweismitteln und eine
 erfolgversprechende Strafverfolgung zu den von Herrn Haide übermittelten
 Hinweisen nicht möglich gewesen.
 
 Zuletzt meldete sich Herr Haide telefonisch am Freitag, 12.04.02 bei mit und
 teilte mit, dass es ihm im Rahmen seiner Recherchen erstmals gelungen sei,
 einen Zusammenhang zwischen Webseiten, über die in den letzten Jahren
 massenhaft Nacktbilder von Kindern angeboten werden sowie Webseiten, die
 kostenpflichtig Zugang zu kinderpornografischen Bildern derselben Kinder
 anbieten, herzustellen. Er übersandte noch am gleichen Wochenende
 (14.04.02) per E-Mail die entsprechenden Adressen der Webseiten sowie die
 dazugehörigen Passwörter, die er durch den Einsatz seiner Kreditkarte
 erlangte, so dass eine intensive Prüfung des von Herrn Haide angezeigten
 Sachverhalts ermöglicht ist. Sofern sich der Verdacht bestätigt, könnte dies
 zu einem Durchbruch bei der Bekämpfung dieser bislang im Ausland kaum
 rechtlich zu beanstandenden Seiten sowie deren Hintermänner und Kunden
 führen.
 
 Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass Herr Haide seit nunmehr 3
 Jahren mehrfach wertvolle Hinweise an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden
 gegeben hat. Aus hiesiger Sicht wird er daher vertrauenswürdig und
 zuverlässig eingeschätzt. Zu keiner Zeit bestand hier der Verdacht, dass Herr
 Haide journalistische Aktivitäten lediglich vortäuscht, etwa um sich unter
 diesem Deckmantel "legitimiert" in den Besitz von Kinderpornografie bringen
 zu können. Seine Hinweise erfolgten jeweils zeitnah im Zusammenhang mit
 den von ihm getroffenen Feststellungen.
 
 Nicht zuletzt deshalb wurde Herr Haide daher auch auf entsprechende
 Anfrage dem Polizeifortbildungsinstitut der Polizei Nordrhein-Westfalen in
 Neuss als Referent zum Thema "Möglichkeiten und Grenzen der
 Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Medien" im
 Rahmen eines Lehrgangs benannt und hat sich bereit erklärt, dort vor
 Kollegen des Landes Nordrhein-Westfalen bereits drei Mal (zuletzt am
 11.04.02) vorzutragen.
 
 Sollte sich weiterer Klärungsbedarf im Rahmen des laufenden
 Ermittlungsverfahrens ergeben, stehe ich gerne (ab dem 29.04.02, da
 nächste Woche Dienstreise) zur Verfügung.
 
 Holger Kind, Kriminalhauptkommissar
 
 Rückfragehinweis:
 
 Alexander Haide Tel.: 0676/933 07 09
 
 
 
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 published on: 2002-04-22
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