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              | Date: 2003-10-19 
 
 DE: Telekom daten/maessig gefickt Erst hat die Deutsche Telekom, weil sie sich als globaler Spieler einen Geschäftsvorteil davon erhofft hat, Euro/aber/millionen dafür ausgegeben, dass die Überwachungs/schnittstellen für alle Telefonsysteme im ETSI standardisiert wurden. Und jetzt beschwert man sich darüber, dass man von den gesetzlich ermächtigten Behörden über die nämlichen Interfaces "überbeansprucht" wird.-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Die Deutsche Telekom fühlt sich bei der Telekommunikationsüberwachung
 von den Strafverfolgungsbehörden übermäßig in Anspruch genommen. Der
 Konzern beklagt vor allem, dass der Hunger der Ermittler nach den
 heiß begehrten Verbindungsdaten stark zugenommen und
 verfassungswidrige Auswüchse erreicht habe. Die Verhältnismäßigkeit
 und die Grundrechtsverträglichkeit der geforderten Eingriffe sei
 nicht mehr gewahrt. "Allein die Anordnung massenhafter
 Zielwahlsuchläufe bei Straftaten von allenfalls mittlerer Schwere hat
 ganz große Ausmaße angenommen", ärgert sich Bernd Köbele, Leiter der
 Abteilung "Staatliche Sicherheitssonderauflagen" des Konzerns. Um
 etwa nur die häufig verlangten Kontakte zu ausländischen Handy-
 Nutzern herausgeben zu können, "müssen wir unsere 50 Millionen Kunden
 alle drei Monate komplett durchrastern", so Köbele. Dazu kämen
 täglich Tausende Abfragen von Verbindungsdaten allgemeinerer Natur.
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 Seine kritischen Äußerungen machte Köbele gestern auf der
 Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsphäre, die sein
 Unternehmen gemeinsam mit der TelefonSeelsorge in Berlin ausgerichtet
 hat. Der Kontaktmann der Telekom zu den Polizeibehörden und
 Geheimdiensten beschwerte sich darüber, dass die Strafverfolger sein
 Unternehmen nach wie vor wie eine Behörde angehen und an diese irrige
 Annahme falsche Erwartungen knüpfen würden. Vielen Ermittlern sei
 auch Jahre nach der Privatisierung des Marktes nicht klar, dass die
 Aktiengesellschaft "zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses unter
 Strafandrohung verpflichtet sei".
 
 Spannungen seien daher unvermeidbar, meinte Köbele: "Die
 Polizeibehörden gehen uns rüde an." Fast täglich erhalte der Konzern
 Drohungen wegen Strafvereitelung trotz entgegenstehender Rechtslage;
 besonders häufig dann, wenn das Unternehmen die Geräte zur
 Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten wegen fehlender
 Originalvorlagen richterlicher Überwachungsanordnungen abschalte.
 Staatsanwälte würden der Telekom zudem "Formblatt-Anordnungen" und
 Richterbeschlüsse ohne individuelle Begründungen der massiven
 Grundrechtseingriffe ins Haus schicken. Beschwerden würden von
 einzelnen Landgerichten gern als unzulässig zurückgewiesen -- "ohne
 Prüfung der Sachargumente", wie Köbele ausführte.
 
 Neben den kostspieligen Telefonüberwachungsanordnungen reibt sich die
 Telecom-Branche vor allem an dem Ende 2001 in die Strafprozessordnung
 (StPO) eingeführten Paragraph 100 g, der die Herausgabe von
 Verbindungsdaten regelt. Obwohl das Gesetz die Rechtmäßigkeit des
 Eingriffs gemäß der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts nur
 bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und einem konkreten
 Tatverdacht erlaubt, verstehen ihn die Strafverfolger laut Köbele als
 "allgemeinen Anspruch" auf die Herausgabe von Kennungen sowie die
 Zeiten und die Partner von Telefonverbindungen. Oft würden
 entsprechende Anordnungen auf der "bloßen Vermutung von
 Polizeibeamten" beruhen, was zu einer Art "Sippenhaft" führe: So sei
 etwa die Frau eines Verdächtigen gemäß der vorgebrachten
 "kriminalistischen Erfahrung" in der Regel sofort mitverdächtig.
 
 Die gegenwärtige Rechtslage reicht nach Einschätzung von Experten
 nicht aus, um dem verfassungswidrigen Treiben der Strafverfolger
 Einhalt zu gebieten. Allenfalls bei den Abhör-Anordnungen, nicht
 jedoch bei den Ersuchen nach Verbindungsdaten, könne eine Stärkung
 des richterlichen Vorbehalts noch Spielraum für juristische
 Begrenzungen bieten, erklärte Köbele. Generell sei aber der
 Gesetzgeber gefordert, um der "Entwertung des Grundrechts des
 Fernmeldegeheimnis" ein Ende zu bereiten. Neben der Überarbeitung des
 100g und seines Verwandten 100h StPO böte dazu auch die anstehende
 Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gute Chance. Doch der
 Wille der Bundesregierung weist dabei bislang genau in die entgegen
 gesetzte Richtung, sodass die parlamentarische Debatte über das
 umstrittene Rahmenwerk heiß werden dürfte. (Stefan Krempl)
 
 Mehr
 http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.10.03-002/
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2003-10-19
 comments to office@quintessenz.at
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