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                Date: 2001-04-07
                 
                 
                DANU.DE: Otto Schily
                
                 
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      Neben Frau Däubler-Gmelin, die unermüdlich via dpa zum  
Besten gibt, dass sie vom Netz jetzt und in Zukunft nichts  
verstehen will, ist Otto Schily Garant Nummer zwei, dass die  
SPD-Spitze erfolgreich über die Medien bringt, wie etwa Tony  
Blair der Gruppe der Dümmsten Anzunehmenden Nicht-User  
[DANU] anzu/gehören. 
  
Auch wenn sich bei den Gedanken an DDoS-Attacken gegen  
Nazis um eine mindestens zwiefach aufgewärmte  
Geschichte handelt - wie immer gilt unser Mitgefühl in  
solchen Fällen dem auf dieser Liste seit jeher subscribierten  
Jörg Tauss. Das Epithet "MdB SPD" trägt sich an manchen  
Tagen schwer.  
 
post/scrypt: Wir offerieren das quintessenzielle  
Thränen/fläschchen zum gefälligen Gebrauch. 
 
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Innenminister Schily überlegt offenbar ernsthaft, dem  
deutschen Recht entzogene Nazi-Websites in den USA  
lahmzulegen  
 
Wie Frank Patalong von Spiegel Online berichtet, überlege  
Innenminister Schily auch, im Kampf gegen Neonazis im  
Internet zu Hackerangriffen auf unliebsame Websites  
zurückzugreifen, die durch die amerikanische Verfassung vor  
dem Zugriff des deutschen Rechts geschützt sind.  
 
 
Auf Anfrage von Spiegel Online habe Dirk Inger, Sprecher von  
Schily, gesagt, dass etwa DoS-Angriffe auf Websites nicht  
"im Unrechtsbereich anzusiedeln" seien. Das ist natürlich  
erstaunlich, denn just diese Form von Angriffen hat vielen  
Politikern erst letztes Jahr, als einige kommerzielle Websites  
wie Yahoo kurz nicht zu erreichen waren, die möglichen  
Gefahren deutlich gemacht. Schily hatte daraufhin eine  
Internet Task Force gegründet ( Schilys Cyberwar), plötzlich  
zündeten auch die amerikanischen Bedrohungsszenarien der  
Infrastruktur durch Cracker, Kriminelle und Terroristen und  
wurde Sicherheit und Ordnung ganz oben auf die Liste  
gesetzt, was das Internet anbelangt. Hatte man bislang DoS- 
Angriffe eher in den Bereich von Cyberterrorismus oder gar  
Infowar geschoben, so scheint der deutsche Innenminister,  
wenn es nur um den vermeintlich guten Zweck geht, die  
deutsche Rechtsordnung auch im Ausland durchzusetzen,  
nun auch zu den terroristischen Mitteln greifen zu wollen.  
 
Dirk Inger rechtfertigte das so, hinter DoS-Angriffe im Auftrag  
des Staates stehe "der Gedanke der Verteidigung unserer  
Rechtsordnung gegen rechtswidrige Angriffe unter bewusster  
Ausnutzung der Internationalität des Mediums Internet".  
Entschieden habe man noch nicht, mit welchen Mitteln man  
die deutsche Rechtsordnung im Internet schützen wolle, man  
werde sich dafür im Hinblick auf "Recht, Effektivität und  
Erfolgsaussicht" entscheiden. Nachdem Recht und  
Erfolgsaussicht, eigentlich dasselbe, durch Verdoppelung  
gegenüber dem Recht hervorgehoben werden, zeigt das  
möglicherweise die Entschlossenheit, tatsächlich so gegen  
Websites von Neonazis vorgehen zu wollen.  
 
Im Dezember 2000 hatte der Bundesgerichtshof entschieden,  
dass Internet-Veröffentlichungen im Sinne der  
Volksverhetzung auch dann bestraft werden können, wenn  
sie im Ausland begangen wurden ( Update: Leugnung des  
Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar).  
Verurteilt werden lässt sich freilich nur derjenige, der nach  
Deutschland einreist und etwa im Ausland auf einer  
Webseite den Holocaust geleugnet hat. Das Urteil ist  
allerdings keineswegs ein Freibrief, nun alle neonazistischen  
Websites abschießen zu dürfen, zumal es dabei nur um den  
Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 oder des §  
130 Abs. 3 StGB) in Verbindung mit einer möglichen  
Friedensstörung ging. Verantwortlich gemacht kann laut  
Bundesgerichtshof nur der Autor, nicht der Provider.  
 
Auch schon dieses Urteil fand in den USA nicht gerade nur  
einen positiven Widerhall ( Wachsende Besorgnis über BGH- 
Urteil gegen Holocaust-Leugner). Wie die Washington Post  
am 21. 12. 2000 schrieb, zeigte sich auch das  
Justizministerium damals skeptisch, weil die Durchsetzung  
der Rechtssprechung, wenn der Autor nicht nach  
Deutschland einreist, die Möglichkeit beinhalten müsste,  
dass dieser ausgeliefert werde. Da aber steht die  
amerikanische Verfassung dagegen.  
Bürgerrechtsorganisationen warnten davor, dass dieses  
Vorgehen durchaus auch nach hinten losgehen könnte, wenn  
etwa autoritäre Staaten aufgrund ihrer Rechtsordnung  
ähnliches machen würden.  
 
Die Frage wäre da, ob Schily es auch noch so gut fände,  
wenn etwa eine "Eingreiftruppe" aus China, Nordkorea oder  
Burma Webseiten von deutschen Providern abschießt, die  
zwar gegen Landesgesetze verstoßen mögen, nach  
deutschem Recht aber von der Verfassung geschützt sind.  
Deutschland dürfte sich jedenfalls ziemlich unbeliebt  
machen, wenn es mit solchen Wildwest-Methoden beginnen  
sollte. Und sollten deutsche Behörden solche Angriffe  
ausführen, dann dürfte auch die Justiz größere  
Schwierigkeiten haben, strafrechtlich gegen Menschen  
vorzugehen, die ebenfalls solche Methoden einsetzen.  
 
Laut Washington Post sagte Schily im Dezember letzten  
Jahres, dass die deutsche Regierung die Grenzen  
internationaler Handlungsfähigkeit erkannt habe und nach  
anderen Wegen suche, Menschen, die neonazistische und  
nach Deutschland gerichtete Webseiten ins Netz stellen, vor  
amerikanische Gerichte zu bringen. Man überlege auch, so  
Schily weiter, neonazistische Sites von Deutschland aus  
durch Überflutung mit Anfragen zu schließen.  
 
Mehr 
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/info/7332/1.html
                   
 
 
 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-04-07 
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