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              | Date: 1999-11-09 
 
 ENFOPOL: erstes Puzzlestueck verabschiedet-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Monatelang war es um die Enfopol-Pläne still. Der europäische
 Lobbyverband der Provider EuroISPA wähnte sich sogar schon auf
 der Siegerseite: Er nahm an, die Pläne für das grenzüberschreitende
 Abhören würden nicht mehr verfolgt. Wie der vorliegende Entwurf
 eines umfassenden Europäischen Rechtshilfeübereinkommens vom
 28. Juni zeigt, bleibt allerdings die Abhörbarkeit von
 Satellitenkommunikation trotz des Pleitegeiers über Iridium ein
 Thema. Umstritten war bis zuletzt über welche Rechte der Staat mit
 der Iridium-Bodenstation - das ist in Europa Italien - verfügen soll.
 
 Beim im Artikel 11 b des Rechtshilfeübereinkommens geregelten
 "Remote approach" können nationale Überwachungsmaßnahmen "in
 Bezug auf Telekommunikationsanschlüsse auf eigenem
 Hoheitsgebiet unter Einschaltung nationaler Diensteanbieter mittels
 Fernsteuerung der in einem anderen Mitgliedsstaat gelegenen
 Bodenstation" durchgeführten werden. Dafür ist kein eigenes
 Rechtshilfeersuchen an den Mitgliedsstaates mit der Bodenstation
 nötig. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass alle
 Telekommunikationsdiensteanbieter "die Durchführung nationaler
 Überwachungsanordnungen ermöglichen". Genau das hatten die
 Enfopolpläne gefordert. Jetzt sind sie in das EU-
 Rechtshilfeübereinkommen integriert.
 
 Full Story
 http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/6515/1.html
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 edited by Harkank
 published on: 1999-11-09
 comments to office@quintessenz.at
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