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              | Date: 2004-08-24 
 
 Pat/ente nun auch bald auf GeschichtenEin von der kontroversiellen Gruppe namens Austrian Unix Militia
(AUM), veröffentlichtes Dokument zeigt angeblich den nächsten                                                                     
Streich des europ. Pat/entenamtes: Die Enteignung von                                                                          
Wissen durch Pat/entierung von Software wird auch auf                                                                                
Hänsel und Gretel ausgedehnt: Märchengefahr!-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Bei dem Dokument handelt es sich angeblich um einen                                                         Ratstext zur
 Patentierbarkeit von "Märchenimplementierten Erfindungen".
 Dabei wird exakt der selbe Wortlaut verwendet wie bei den
 Softwarepat/enten. Dadurch ergibt sich auch eine, in der Praxis,
 beinahe unlimitierte Patentierbarkeit von Geschichten.
 
 Bereits 2000 hatte das europäische Pat/entenamt tatsächlich
 angeregt alle Ausnahmen - auch die für Geschichten - von
 der Patentierung zu streichen.
 
 "it may be queried whether the provisions of Article 52(2) and
 (3) EPC, which enumerate subject-matter or activities not to
 be regarded as inventions, are still needed."
 http://www.european-patent-office.org/epo/dipl_conf/pdf/em00002.pdf
 
 Nun wird das selbe mit einem juristischen Trick auch so
 erreicht: Für die Patentierung eines Märchens muß ein technischer
 Effekt "der über die normale technische Interaktion zwischen
 einem Märchen und einem Buch, einem Film oder einer anderen
 Geschichten erzählenden Vorrichtung hinausgeht" nachgewiesen
 werden.
 
 "fairy tale-implemented invention means any invention the performance
 of which involves the use of a book, cinema or other story telling
 apparatus, the invention having one or more features which are realised
 wholly or partly by means of a fairy tale or fairy tales"
 http://www.servus.at/aum/fooDok/ST04223_ft.pdf
 
 Diese "Märchenerfindungen" sind ja ganz offensichtlich Erfunden:
 Da - so ist zu bestaunen - die dieser Erfindung zugrundeliegende
 Idee aber nicht durch das Urheberrecht geschützt ist, bedarf es
 umbedingt des Patentschutzes um Aschenputtels gegen Cinderella zu
 verteidigen.
 
 "In accordance with Council Directive [..] on the legal
 protection of fairy tales, the expression in any form of an original
 fairy tale is protected by copyright as a literary work. However, ideas and
 principles which underlie any element of a fairy tale are not protected
 by copyright."
 
 Mit dem Aufstellen von 3 Kriterien versucht man triviale Märchenerfindungen
 nicht pat/entierbar zu machen:
 
 1. Industrielle Verwertbarkeit.
 
 Die Industrielle Verwertbarkeit von Märchen steht, nach dem Besuch
 von Managementseminaren oder dem Lesen der Begründungen für die
 Softwarepatentdirektive wohl generell ausser Streit.
 
 2. Die märchenimplementierte Erfindung muß neu sein.
 
 Möchte man das Märchen eines anderen patentieren so muß man etwas
 neues hinzugeben. Was das genau sein muß kommt unten.
 
 3. Die märchenimplementierte Erfindung muß einen neuen "erfinderischen Beitrag" leisten.
 
 Hier wurde der Absatz ohne Veränderungen von den Softwarepatenten
 übernommen. Deshalb muß das verwendete Märchen nicht wirklich
 neu sein.
 
 Das Märchen muß lediglich technische Ansprüche haben, die über die
 "normalen interaktionen zwischen Geschichte und Buch oder Film" hinausgehen.
 Damit sind aber lediglich Dinge wie Seitenzahlen nicht patentierbar,
 denn sie gehören zur normalen Interaktion zwischen Geschichte und
 Buch.
 
 Ob es sich bei diesen märchenimplementierten Erfindungen um ein Märchen,
 eine Erfindung oder die Wahrheit handelt ist mittlerweile schwer zu sagen.
 Wie bei der Pat/entierung auf Software von einem schlechten Scherz oder einer
 Gruselgeschichte auszugehen, kann - so zeigt die Erfahrung - falsch sein.
 
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 edited by Bernhard Mayer
 published on: 2004-08-24
 comments to office@quintessenz.at
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